Studierende setzen ihr Kreuzchen: Wissenswertes über die Hochschulwahlen

Am 30. Juni finden an der Universität Passau die Hochschulwahlen statt. Hier können Uni-Mitglieder die Vertreter:innen verschiedener Interessengruppen sowie der Studierenden in den Senat, den jeweiligen Fakultätsrat und in das Studienparlament wählen. Zu den Interessengruppen zählen etwa Professor:innen, Juniorprofessor:innen, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter:innen, Lehrkräfte, Beamt:innen und Arbeitnehmer:innen der Uni.

Die Wahlbeteiligung der Student:innen bei den Hochschulwahlen in Passau ist in den vergangenen zehn Jahren mehr oder weniger konstant geblieben. Die Ausnahme ist 2020. Da haben sich die Zahlen der Wähler:innen halbiert. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Corona-Pandemie zurückzuführen, die unter anderem das Studentenleben stark beeinflusst.
Die Wahlen sind jedoch besonders wichtig für die Student:innen. Sie wählen die Fachschaftsvertretung und haben somit Einfluss auf das hochschulpolitische Geschehen an der Universität. Die Kandidat:innen für das Sprecherteam der Fachschaftsvertretung Philosophie der diesjährigen Hochschulwahlen, Bruno Springer, Pia Wiesinger, Vanessa Mock und Anna Lehmann haben sich folgendermaßen zu den anstehenden Wahlen auf Nachfrage von spaetschicht.tv NEWS geäußert: „Wir sitzen als Vertretung der Studierenden in verschiedenen Gremien der Fakultät und können die Probleme und Interessen, die an uns herangetragen werden, thematisieren. Je höher die Wahlbeteiligung ist, desto besser können wir als Vertreter:innen argumentieren, dass wir für alle Studierenden unserer Fakultät stehen.“
Um die kommenden Wahlen möglichst Corona-konform zu gestalten, ist es dieses Jahr möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auch die Vertreter:innen der Fachschaft Philosophie spornen die Studierenden an zu wählen: „Wählen gehen heißt Mitbestimmung und jede Stimme zählt.“

Um einen Überblick über das Wahlgeschehen und die jeweiligen Termine und Fristen zu erhalten, werden hier die allgemeinen Informationen präsentiert:

Wer wird gewählt? – Die Studierenden wählen ihre Vertreter:innen für das Studierendenparlament (StuPa), die Einfluss auf den gemeinsamen Beschluss von Anträgen universitärer Anliegen haben. Zudem werden die Studierenden für den Senat gewählt. Diese Senator:innen vertreten universitätsweite Interessen der Studierenden in diversen Hochschulgremien. Außerdem werden noch Vertreter:innen für den Fakultätsrat, also die Fachschaftsvertretung, gewählt. Diese berät die Studierenden und vertritt Interessen im Fakultätsrat. Die Liste der Wahlvorschläge ist auf der Webseite der Universität Passau unter dem Reiter Universität > Leitung und Gremien > Wahlamt > Wahlvorschläge einsehbar.

Wer darf wählen? – Wählbar und wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Universität Passau in der Gruppe und der Fakultät, der es laut Wählerverzeichnis angehört.

Wie kann ich wählen? –  Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie wird darum gebeten, die Stimmabgabe per Briefwahl durchzuführen. Über Stud.IP kann man sich zur Veranstaltung der zugehörigen Fakultät anmelden und nimmt somit an der Hochschulwahl per Briefwahl teil
(66500 Juristische Fakultät; 66501 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät; 66502 Philosophische Fakultät; 66503 Fakultät für Informatik und Mathematik). Dies ist bis zum 16. Juni, 16 Uhr möglich, bei persönlicher Entgegennahme der Wahlunterlagen bis zum 23. Juni. Wer bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nicht mehr vor Ort wählen gehen.

Weitere Informationen findet man auf der Internetseite der Universität Passau (https://www.uni-passau.de/universitaet/leitung-und-gremien/wahlamt/; https://www.phil.uni-passau.de/fachschaft/hochschulpolitik/hochschulwahlen/) sowie auf den Instagram-Profilen und Webseiten der jeweiligen Fachschaften.

(Foto: Annabell Frankenfeld)