Hochmut kommt vor dem Fall: Auf Lockerungen folgen strengere Corona-Regelungen

Nach einer Woche Corona-Lockerungen in Passau gelten seit Sonntag, dem 16. Mai 2021, wieder Einschränkungen.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Passau lag mehr als eine Woche lang unter 50 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern. Dies hatte zur Folge, dass schrittweise Lockerungen der Corona-Regelungen in Kraft traten. Beginnend mit dem Entfallen der Ausgangssperre ab dem 05. Mai 2021 wurden den Bürger:innen im Verlauf der vergangenen Woche immer mehr Freiheiten eingeräumt. Die Kontaktbeschränkungen wurden auf drei Haushalte mit maximal 10 Personen erweitert. Es war wieder möglich, ohne Terminvereinbarung und gültigen Corona-Test in Läden einkaufen zu gehen. Die Außengastronomie konnte unter diesen Auflagen ebenso wieder stattfinden.
Der Passauer Bürgermeister Jürgen Dupper war zuversichtlich, warnte jedoch im Lagebericht der Stadt davor, „diesen hart erarbeiteten Erfolg nicht zu verspielen“ und appellierte an die Passauer:innen, „Vernunft walten zu lassen“. Simon Andreasen, der in Passau Medien und Kommunikation studiert, äußerte sich zu den Lockerungsmaßnahmen folgendermaßen: „Es kommt einem wirklich vor, dass die Normalität so langsam wieder zurückkommt.“ Die Bewohner:innen von Passau nutzten das schöne Wetter entsprechend aus. „Die Innpromenade war voll mit Leuten, die auf der Wiese chillen, Bier trinken und Spaß am Leben haben“, berichtet Simon Andreasen.

Die Folgen der Lockerungen spiegelten sich seit Mitte der Woche in der Inzidenzzahl wider, die sich rapide verdoppelte und somit die Grenze von 50 überstieg. An drei aufeinanderfolgenden Tagen stieg der Wert kontinuierlich an, sodass die Stadt mit Einschränkungen reagieren musste.

 Ab Sonntag, den 16. Mai 2021, gelten neue Corona-Regelungen für das Stadtgebiet Passau:

Kontaktbeschränkungen – Der eigene Hausstand darf sich höchstens mit einem weiteren Hausstand treffen, solange dabei eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.

Außengastronomie – Die Außengastronomie darf weiterhin öffnen mit vorheriger Terminbuchung und Aufnahme der Kontaktdaten. Sitzen Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test erforderlich. Kinder unter 14 Jahren und vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.

Handels- und Dienstleistungsebene – Die Öffnung von Geschäften, die nicht explizit in §12 Abs. 1 Satz 2 12. BayIfSMV genannt werden, ist nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig („click & meet“). Eine vorherige Testpflicht besteht nicht.

Kulturstätten – Nach vorheriger Terminbuchung können Museen, Ausstellungen sowie vergleichbare Kulturstätten unter Einhaltung der Hygieneregeln für Besucher:innen öffnen.

Sportausübung – Erlaubt ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Bedingung, dass alle Teilnehmer:innen über einen Testnachweis verfügen. (Für Corona-Tests gelten die gleichen Regeln wie bei der Außengastronomie.)

Fitnessstudios – Die Nutzung ist nur unter freiem Himmel für kontaktfreien Sport und unter Beachtung der Kontaktbeschränkung möglich.

Nächtliche Ausgangssperre – Die nächtliche Ausgangssperre entfällt weiterhin.

Weiter Informationen sind auf der Webseite achtung.passau.de zu finden.

(Bild: Anna Schödl)